HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ja, das ist natürlich möglich. Die meisten Auktionen haben einen festen Besichtigungstag, in manchen Fällen erfolgt die Besichtigung nach Vereinbarung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Gute Details“ der entsprechenden Auktion. Hier erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Informationen zur Auktion, einschließlich Besichtigungsdatum und -ort.
Die Ware wird „wie sie ist“, bzw. „so wie sie ist“ oder „gesehen-gefällt-gekauft“ verkauft. Dies bedeutet, dass die Ware nicht von uns geprüft wurde und daher keine Garantie übernommen werden kann, es sei denn, dies wird in der Beschreibung der Ware ausdrücklich erwähnt. Da alle von Käufern abgegebenen Angebote/Gebote bedingungslos sind und nicht zurückgezogen werden können, ist es wichtig, eine fundierte Entscheidung über die Abgabe eines Angebots/Gebots zu treffen.
Aus diesem Grund empfehlen wir, so oft wie möglich den mit dem Verkäufer vereinbarten und in den Auktionsdetails für jede Ware aufgeführten „Besichtigungstag“ zu nutzen, um die Ware persönlich begutachten zu können. Wenn Sie das Los bereits abgeholt haben und sich mit einer Frage oder einem Problem an uns wenden möchten, bedenken Sie bitte, dass wir Ihnen möglicherweise nicht weiterhelfen können, wenn es um etwas geht, das Ihnen bei der Inspektion aufgefallen sein könnte.
Zu jeder Auktion finden Sie die Einzelheiten der Auktion sowie alle wichtigen Informationen zur Abholung der von Ihnen gebotenen und gewonnenen Waren, einschließlich Standortadresse, Datum und Uhrzeit.
Abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen Auktion gibt es zwei Möglichkeiten der Abholung: einen festen Abholtermin oder eine planmäßige Abholung im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Verkäufer. Diese werden in jeder Auktion angegeben oder mit einem Vertreter von ABC Auctions vereinbart. Bitte bringen Sie Ihre Ausweisdokumente, einen von Ihnen bzw. dem von Ihnen vertretenen Unternehmen geleisteten Zahlungsnachweis sowie eine Vollmacht zur Abholung der Ware bei dem von Ihnen vertretenen Unternehmen mit.
Die Ware kann nicht zurückgegeben werden, daher empfehlen wir Ihnen, die Warenbesichtigungstage zu nutzen, die wir gemeinsam mit den Verkäufern organisieren. So können Sie persönlich sicherstellen, dass sich die Ware in dem im Angebot dargestellten Zustand befindet.
Nein, gemäß der Unternehmenspolitik und der geltenden Gesetzgebung, also auf der Grundlage der seit dem 13. Juni 2014 geltenden Verbraucherrechtsrichtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, gilt das Widerrufsrecht nicht für Öffentliche Auktionen und die von ABC Auctions organisierten Auktionen sind öffentliche Auktionen, bei denen jeder Bieter die Möglichkeit hat, die Lose am Besichtigungstag persönlich zu besichtigen.
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